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Chancengerechtigkeit im Öffentlichen Dienst verwirklichen!
Anhörung zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz: Landtags-Grüne fordern mehr Kompetenzen für Gleichstellungsbeauftragte und paritätische Besetzung von Führungspositionen
28. Oktober 2021
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, heißt es in der Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 118 Abs. 2.
„Zum 75. Geburtstag unserer Verfassung wird es höchste Zeit, dass die Durchsetzung der Gleichberechtigung im Öffentlichen Dienst Realität wird. Die zentralen Fragen dazu erörtern wir jetzt mit unterschiedlichen Expert*innen“, sagt Anna Schwamberger, Mitglied im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes. Am morgigen Dienstag (26.10.) wird dazu eine auf Grüne Initiative angesetzte Sachverständigen-Anhörung* zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) stattfinden. „Eine Novellierung des BayGlG muss für eine klare Stärkung der Kompetenzen von Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen sorgen“, fordert Anna Schwamberger.
Das BayGlG ist seit einem Vierteljahrhundert in Kraft. Bis heute haben 14,5 Prozent der bayerischen Dienststellen keine Gleichstellungsbeauftragten berufen, obwohl das Gesetz sie dazu verpflichtet. 21 Prozent der Dienststellen kommen der Verpflichtung zur Erstellung eines verbindlichen Gleichstellungskonzepts nicht nach. Thomas Gehring, Ausschussmitglied und Grüner Vizepräsident des Bayerischen Landtags spricht sich für eine*n Landesbeauftragte*n für Gleichstellung aus. „Gewählt wird diese Person vom Bayerischen Landtag, weisungsungebunden und mit wirksamen Kompetenzen und Kontrollrechten ausgestattet!“
Anna Schwamberger legt den Fokus aus Sicht der Landtag-Grünen vor allem auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: „Der Anteil teilzeittätiger Frauen in Führungspositionen ist im Öffentlichen Dienst mit 11 Prozent nur etwa halb so groß wie der Anteil von ihnen, die dafür in Frage kämen. Im Schul- und Polizeibereich sogar noch niedriger. Wir dürfen die exzellenten Fähigkeiten unserer top ausgebildeten Mitarbeiterinnen nicht weiter so vergeuden!“
* Sachverständigen-Anhörung wird bei der kommenden Sitzung des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes am Dienstag, den 26. Oktober 2021 ab 11 Uhr im Bayerischen Landtag stattfinden
Den entsprechenden Fragenkatalog zur Anhörung finden Sie hier.