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Schwerbehinderte Beschäftigte
Bericht 2021 zur Situation im öffentlichen Dienst
23. Juni 2023
Auf Grund der Beschlüsse des Bayerischen Landtags vom 15.02.1977 (Drs. 8/4540) und vom 23.11.1977 (Drs. 8/6738) legt die Staatsregierung dem Landtag jährlich einen Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern vor. Der Bericht für das Jahr 2021 wird deshalb relativ spät vorgelegt, weil wir GRÜNE mit dem von unserer damaligen Abgeordneten Tessa Ganserer nach der Vorlage des Beschäftigungsberichts 2019 eingebrachten Antrag erfolgreich waren. Der Landtag beschloss, „den jährlichen Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern weiterzuentwickeln und neben der Beschäftigungsquote auch weitere qualitative Aspekte zur Situation von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.“ (Drs. 18/15592) Vertiefende Informationen dazu: https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/sozialpolitik/2021/menschen-mit-behinderung-im-oeffentlichen-dienst/
Der Bericht 2021 über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern zeigt, dass auch in diesem so wichtigen Feld die ablaufende Legislaturperiode eine verplemperte ist. Die Beschäftigungsquote ist erneut leicht gesunken auf nun 5,41 Prozent und ist damit so niedrig wie seit 15 Jahren nicht. Schlusslichter sind wie ebenfalls alle Jahre zuvor die Ressorts Unterricht und Kultus mit 4,16 Prozent und Wissenschaft und Kunst mit 4,05 Prozent. In diesen beiden Sektoren sind mehr als die Hälfte der Beschäftigten des Freistaats tätig. Alle weiteren elf Ressorts erreichen gemittelt eine Quote von über 7 Prozent.
Die 2021 gesteigerte Zahl von Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen kann die Anzahl der pensionierten bzw. verrenteten Kolleg*innen nicht ausgleichen. Erstmals wurde im Bericht – wegen unseres damaligen Antrags – eine differenzierte Betrachtung der Neueinstellungen nach Qualifikationsebenen, Beamt*innen und Tarifbeschäftigten und bei letztgenannten befristetes/unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgelegt. Sofort ins Auge sticht, dass bei insgesamt 782 neu eingestellten Tarifbeschäftigten fast zwei Drittel, nämlich 474, „mit zeitlicher Befristung von weniger als zwei Jahren“ im Jahr 2021 eingestellt wurden. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied und Vizepräsident des Landtags Thomas Gehring konnte die Berichterstatterin aus dem Finanzministerium keine Gründe nennen, denn die Zahlen seien aggregierte aus der Abfrage der einzelnen Ressorts. Sie sicherte zu, die Gründe für den kommenden Beschäftigungsbericht 2022, der bereits in Arbeit ist, zu eruieren. Gleichsam für die weitere Differenzierung „mit zeitlicher Befristung von mehr als zwei Jahren und unbefristete Einstellungen (Art. 6c HG)“ (Seite 19 des Berichts; dieser hier: https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/schwerbehinderte/bericht.aspx).
Den alljährlichen Appell des Ausschussvorsitzenden, dass die Anstrengungen im Kultus- und im Hochschulministerium erheblich gesteigert werden müssten, haben die anwesenden Vertreter beider Häuser vernommen. Ob’s diesmal was fruchtet wird frühestens der Beschäftigungsbericht 2024 zeigen. Wir werden in der neuen Legislaturperiode beide Ministerien kontinuierlich konstruktiv bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.