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Verbindliche Regeln schaffen statt Verantwortung abschieben!
Gabriele Triebel fordert echte Reform des Bestattungswesens in Bayern
31. März 2021
Am 1. April tritt in Bayern die neue Bestattungsverordnung in Kraft. Obwohl die CSU-FW-Regierung sich nach wie vor gegen eine verbindliche Abschaffung der Sargpflicht wehrt, ist die grundsätzliche Möglichkeit von Bestattungen im Leintuch auf bayerischen Friedhöfen als grüner Erfolg zu werten. „Das fordern wir schließlich schon seit 2007“, sagt die religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Gabriele Triebel.
Eine grüne Anfrage, unter welchen Umständen Städte und Gemeinden eine Bestattung im Leintuch doch noch untersagen können, liefert keine zufriedenstellende Antwort. Die Verantwortung wird gänzlich auf die Kommunen abgeschoben. Diese müssen laut Verordnung im Einzelfall beurteilen, ob eine Bestattung im Leintuch „das sittliche Empfinden der Allgemeinheit verletzt“. „Eine sehr unglückliche Formulierung, die suggeriert, dass traditionelle Bestattungen im Leintuch geschmacklos wären“, kritisiert Gabriele Triebel.
Darüber hinaus liefert die Staatsregierung in ihrer neuen Verordnung keinerlei Anhaltspunkte, wie die Kommunen mit dem Wunsch nach unbefristeter Grabesruhe oder der Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Leichenwaschung umgehen sollen.
Gabriele Triebel: „Was nach wie vor fehlt, ist eine echte Reform des Bestattungswesens. Dazu gehört auch ein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine Bestattung im Leintuch, der die freie Religionsausübung auf Bayerns Friedhöfen garantiert und den Kommunen klare Rahmenbedingungen bietet!“
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