Gesundheit und Pflege

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Durchbruch im Gesundheitsausschuss

Die bayerische Staatsregierung und die CSU-Mehrheitsfraktion hatten sich über Jahrzehnte standhaft geweigert, die Notwendigkeit eines eigenen Gesetzes zur Regelung der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anzuerkennen. In dieser Woche konnte in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege ein entscheidender Durchbruch erzielt werden, nachdem zuletzt in einer Expertenanhörung des Ausschusses am 24.Juni 2014 die einhellige Zustimmung aller Fachleute, Verbände und Kommunen zu einem bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) deutlich wurde.</p>

11. Juli 2014

Nun hat endlich auch die CSU ihre bisherige Position revidiert. In einem am Dienstag beschlossenen interfraktionellen Antrag, wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, Eckpunkte für ein PsychKHG zu erarbeiten und in einem Runden Tisch zur Diskussion zu stellen.
„Dieser Schritt war längst überfällig, denn Bayern ist bald das letzte Bundesland, welches noch nicht über ein modernes PsychKHG verfügt“, kommentiert der Grüne Gesundheitsexperte Ulli Leiner. Allerdings dauert der Grünen Landtagsfraktion das in dem interfraktionellen Antrag von CSU, SPD und Freien Wählern vorgesehene Verfahren zu lange. „Die Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss hat gezeigt, dass über die inhaltlichen Grundlagen für ein PsychKHG längst ein breiter fachlicher Konsens existiert“, so die grüne Sozialpolitikerin Kerstin Celina. „Wir wollen deshalb einen Runden Tisch, der nicht erst über Eckpunkte für ein Gesetz diskutiert, sondern bereits ein Konzept für die Umsetzung entwickelt.“

Um nach der jahrelangen Verschleppung durch die Staatsregierung das Verfahren zu beschleunigen, hat die Grüne Landtagsfraktion deshalb in dieser Woche einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vorgelegt. „Bayern hat bundesweit die höchste Zahl an Zwangseinweisungen in die Psychiatrie“, kritisiert Ulli Leiner. „Um diese Zahl zu senken müssen wir die Rechte und die Versorgung von Menschen vor und nach Krisensituationen absichern und weiterentwickeln.“ Bisher liegt die Zuständigkeit für Zwangseinweisungen in akuten Krisensituationen häufig bei der Polizei. „Die Polizei ist für diese Aufgaben nicht adäquat ausgebildet“, konstatiert Kerstin Celina. „Um unnötige Eskalationen und Traumatisierungen zu vermeiden, brauchen wir funktionierende psychiatrische Krisendienste, die rund um die Uhr erreichbar sind.“

Auch die Träger der psychiatrischen Einrichtungen fordern mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Zwangsmaßnahmen bei Unterbringungen, Fixierungen und Behandlungen.“Zwangsmaßnahmen kommen für uns nur als ultima ratio in absoluten Ausnahmesituationen infrage“, erläutert Ulli Leiner. „Hier brauchen wir strenge Kontrollen, zeitliche Limitierungen und klare Rechtsgrundlagen, um Skandale, wie jüngst im Klinikum Taufkirchen, zu vermeiden.“  In der forensischen Klinik in Taufkirchen kam es im Jahr 2011 zu einer sechswöchigen Dauerfixierung eines Patienten. „Um so etwas in Zukunft zu vermeiden, müssen wir klare Zuständigkeiten und Grenzen definieren für die Einrichtungen, die Gerichte und die Fachaufsicht der Ministerien“, fordert Kerstin Celina.