Gesundheit und Pflege

Ein neuer Umgang mit Cannabis in Bayern!

Schluss mit der repressiven Prohibitionspolitik. Die Drogenpolitik in Deutschland ist mit Blick auf den Cannabis-Konsum gescheitert. Darum muss es nun endlich einen neuen vernünftigen Umgang mit Cannabis geben.

24. April 2015

Ein Verbot von Cannabis ist nicht geeignet, den Konsum einzudämmen. Im Gegenteil, das Verbot führt zu negativen Folgen, sowohl für Konsumierende (Schwarzmarkt, keine Kontrolle über die Qualität der Ware, aber auch zum Beispiel Strafverfolgung von SchmerzpatientInnen) als auch für die Allgemeinheit (u.a. kriminelle Strukturen, Kosten). Die Verfolgung und juristische Drangsalierung muss endlich aufhören. Wir wollen erreichen, dass Betroffene nicht aus Angst vor dem Gesetzeskonflikt mit ihren Problemen allein bleiben. Wir wollen KonsumentInnen entkriminalisieren und ihnen die Angst vor Strafverfolgung nehmen.

Das geltende Betäubungsmittelrecht ist unwirksam und unverhältnismäßig. Das Cannabis-Verbot, wie es im geltenden Betäubungsmittelrecht festgeschrieben ist, muss vor diesem Hintergrund einer umfassenden Evaluation und enttabuisierten Prüfung unterzogen werden. Es ist nicht erforderlich, Cannabis zu verbieten. Wir sind der Meinung, dass viele Risiken unter legalen Bedingungen besser eingedämmt werden können, allen voran diejenigen, die erst durch das Verbot entstehen.
 
Wir unterstützen deshalb, Cannabis wirksam zu regulieren, so dass es nur in lizenzierten Fachgeschäften für Cannabis an Volljährige verkauft werden kann (mit Auflagen – keine Werbung, Kontrollen beim Eingang, Information über Wirkstoff (Beipackzettel)). Auch Anbau und Vertrieb und kommerzieller Anbau soll genau geregelt werden. Der Jugendschutz soll durch klare Altersgrenzen und den Verbraucherschutz für Volljährige durch klare Gesetze sichergestellt werden.

Unterschiedliche Handhabung des Betäubungsmittelgesetzes muss dringend beseitigt werden

In Bayern ist die Kriminalisierung der KonsumentInnen und deren Strafverfolgung, sowie die damit verbundene erkennungsdienstliche Behandlung und Hausdurchsuchungen unbegründet besonders streng. Die unterschiedliche Handhabung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in den Bundesländern ist ungerecht und muss dringend beseitigt werden. Dieses in Bayern besonders scharfe Vorgehen, die hier sehr oft umfassenden Verfolgsmaßnahmen und die intensive Jagd der bayerischen Polizei selbst nach „geringen Mengen“ sind eine Verschwendung von Ressourcen, die an anderen Stellen dringend benötigt werden.
 
Insbesondere bei der straf- und ordnungsrechtlichen Verfolgung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis haben wir in Bayern dringenden Handlungsbedarf. Konkret geht es darum, die Anerkennung der Straffreigrenze bei einem Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabisprodukten analog zu anderen Bundesländern auch in Bayern sofort verbindlich umzusetzen. Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen oder Führerscheinentzug sind völlig überzogene Maßnahmen. Hier werden unbescholtene Mitbürgerinnen und Mitbürger zu Unrecht kriminalisiert.
 
Unser Antrag, dies zu ändern wurde von der CSU abgelehnt, die mit ihrer Mehrheit ein weiteres Mal sich gegen eine Cannabis-Legalisierung ausgesprochen hat.
 
Der grüne Antrag „Zugang zu Cannabis als Medizin für Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten erleichtern“  wurde einstimmig sowohl im Gesundheitsausschuss als auch im Rechtsausschuss beschlossen. Die CSU-Regierung muss sich jetzt auf Bundesebene für die Verwendung von Cannabis als Schmerzmittel zur Kassenleistung einsetzen. Auch schwerkranke SchmerzpatientInnen, die sich Haschisch zur Schmerzlinderung beschaffen, werden in Bayern unbegründet kriminalisiert. Deren Verfolgung und juristische Drangsalierung muss endlich aufhören.
 
Cannabinoide werden bei PatientInnen mit chronischen Schmerzen, mit Multipler Sklerose, Epilepsie oder etwa bei Krebs eingesetzt, wenn keine anderen Medikamente mehr wirken. Von verantwortungsbewussten Ärzten verordnetes Cannabis auf Rezept für schwerkranke PatientInnen ist längst überfällig. Das sichert erstens die Qualität des in diesem Falle Arzneimittels, zweitens hat jeder unabhängig von seinem Einkommen Zugang und drittens ist der Gebrauch in dieser Form völlig entkriminalisiert.
 
Unsere innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze und unser gesundheitspolitischer Sprecher Ulli Leiner haben diese Position bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Prof. Dr. Lorenz Böllinger vorgestellt.

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Herr Prof. Dr. Böllinger ist Sprecher des Schildower Kreises. Dessen Resolution an den Bundestag fordert, dass das Drogenstrafrecht überarbeitet werden muss. Sie ist unterzeichnet von der Mehrheit aller StrafrechtsprofessorInnen in Deutschland. Dies zeigt deutlich, dass die geltenden Gesetze unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind.