Gesundheit und Pflege

Ein Trauerspiel für hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern

CSU lehnt Ausweitung des Blindengeldes endgültig ab!&nbsp; <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/14_10_15_drs._3518_gruene_gesetzesentwurf_zur_aenderung_des_bayerischen_blindengeldgesetzes_1.pdf">Ein Grüner Gesetzesentwurf</a> sah für die knapp über 5.000 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern ein abgestuftes Blindengeld in Höhe von 30 Prozent des regulären Blindengeldes vor. Damit hat die CSU sich auch endgültig von ihrem diesbezüglichen Versprechen aus der letzten Legislaturperiode verabschiedet.

17. Juli 2015

Für die stark hilfebedürftigen sehbehinderten Menschen ist dies eine große Enttäuschung!

Ein ähnlicher Gesetzesentwurf von Grünen und SPD wurde bereits in der letzten Legislaturperiode beraten. Damals im Jahr 2012 konnte sich die CSU lediglich zu einem erhöhten Blindengeld für taubblinde Menschen durchringen, versprach in der Landtagsdebatte aber, spätestens im Jahr 2014 in einem weiteren Schritt ein Schwerstsehbehindertengeld einzuführen. Im Landtag musste die CSU nun eingestehen, dieses Versprechen nicht einhalten zu wollen. „Die CSU-Sozialpolitiker halten zwar immer noch einen Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte fachlich für geboten, konnten sich aber wieder einmal nicht gegenüber den eigenen Haushältern durchsetzen“, kritisiert die Grüne Inklusionsexpertin Kerstin Celina.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund fordert bereits seit langem einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte in Bayern. Bisher haben nur vollständig erblindete oder taubblinde Menschen einen Anspruch auf Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz. „Die 5.229 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern leiden unter einer eklatanten Versorgungslücke“, erklärt Kerstin Celina.  „Sie haben einen ähnlich hohen Assistenz- und Hilfebedarf wie blinde Menschen, müssen aber alle Aufwendungen für Hilfsmittel oder Unterstützungsleistungen selber tragen, oder auf eine Teilhabe an der Gesellschaft verzichten.“

Haushaltskonsolidierung zu Lasten blinder Menschen

In vielen anderen, wesentlich ärmeren Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, gibt es bereits Leistungen für hochgradig Sehbehinderte. „Ausgerechnet im reichen Bayern wird nun diese wichtige sozialpolitische Leistung ausschließlich aus Kostengründen verweigert“, empört sich Kerstin Celina. „Bayern war beim Blindengeld einmal bundesweit Vorreiter. 1949 hat es als erstes Bundesland ein Landesblindengeldgesetz verabschiedet. Nun ist es an der Zeit, dass der Freistaat dem Vorbild anderer Bundesländer folgt und endlich die bestehende Versorgungslücke für hochgradig sehbehinderte Menschen schließt.“

Insgesamt summieren sich die Kosten für das abgestufte Blindengeld nach unseren Berechnungen lediglich auf 8,3 Mio. Euro. Diese zusätzlichen Kosten liegen deutlich unter den jährlichen Einsparungen durch die stark gesunkene Zahl der Blindengeldempfänger. „Letztlich erfolgt bereits seit längerem eine Haushaltskonsolidierung zu Lasten blinder Menschen“, so Kerstin Celina. In den vergangenen zwanzig Jahren ist die Zahl der Blindengeldempfänger in Bayern aufgrund der medizinischen Fortschritte bei der Behandlung von Augenkrankheiten von 18.437 im Jahr 1992 auf 14.455 im Jahr 2013 zurückgegangen. Allein dadurch werden jährliche Einsparungen von rund 20 Millionen Euro realisiert. „Nichts spricht dagegen, wenigstens einen Teil der eingesparten Mittel für die Beseitigung der unbestrittenen Versorgungslücken bei Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung zu verwenden.“

Für die betroffenen hochgradig sehbehinderten Menschen, die dringend auf die zusätzlichen Leistungen angewiesen sind, ist es eine bittere Erkenntnis, dass ihnen ausschließlich aus Kostengründen eine Verbesserung ihrer Situation verweigert wird. Fehlende Hilfen und Assistenz bedeuten für die betroffenen Menschen soziale Isolation, ein Abrutschen in die Armut oder die zwangsweise Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dies verstößt sowohl gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes als auch den Teilhabeanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention und ist mit dem Anspruch einer inklusiven Gesellschaft unvereinbar!


Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes