Gesundheit und Pflege

Grüner Erfolg im Gesundheitsausschuss

<p>Ambulant betreute Wohnformen für Menschen mit Demenz: Kostenübername bei Sozialbedarf wird endlich klar! Ulli Leiner punktet im Gesundheitsausschuss: Sechzehnter durchgebrachter <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/antrag_orig.pdf">Antrag</a> der Landtags-Grünen im Bereich Gesundheit und Pflege in dieser Legislaturperiode!</p>

28. Januar 2016

Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 26. Januar 2016 ging es um die Probleme bei Zuordnung der Kostenträgerschaft bei Sozialbedarf der in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften lebenden Menschen. Die innovativen Wohnformen für Menschen mit Demenz in Bayern sind gewünscht und auch finanziell bei der Entwicklung gefördert. Seit 2008 sind ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz im PfleWoQ verankert, politisch gewollt und derzeit in rund 150 Fällen in Bayern umgesetzt worden.

„Leider gibt es in der praktischen Umsetzung seitdem das Problem, dass nicht zweifelsfrei geklärt ist, welcher Sozialhilfeträger – Landkreis oder Bezirk – bei Sozialhilfebedarf zahlen muss. Dies zeigte auch die Antwort der Staatsregierung auf unsere Schriftliche Anfrage“ sagte Ulli Leiner, MdL, der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Landtagsfraktion.

Während bei anderen Wohnformen – z.B. Heime, die Kostenträgerschaft klar geregelt ist, gilt dies nicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Der Bürger oder die Bürgerin kann nicht wählen, ob er/sie bei Demenz zu Hause, im Heim oder eben in der Wohngemeinschaft leben will, weil er/sie im Fall der Wohngemeinschafts-Unterbringung keine finanzielle Sicherheit hat, dass ein Kostenträger wirklich zahlt. „Das führt zu großer Unsicherheit bei den Angehörigen, bedrohlichen Einnahmen-Ausfällen bei den Ambulanten Diensten“, erklärt Leiner.

In vielen Regionen oder Landkreisen, so zum Beispiel etwa in Freising, gibt es keine Finanzierungszusagen. „Auch die Regel, wonach der jeweils erstangegangene Sozialhilfeträger vorläufig zahlt, bis entschieden ist welche Behörde endgültig zuständig ist, wird nicht befolgt – es fließt kein Geld für erbrachte Leistung an den Pflegedienst. Das kann nicht sein!“ betont Ulli Leiner.

Angehörige Demenzkranker haben oft Jahre aufopferungsvoll ihre Familienmitglieder Tag und Nacht betreut und sind froh, wenn sie Entlastung durch Umzug in eine Wohngemeinschaft finden. Die Träger der Sozialstationen haben das volle finanzielle Risiko, das gerade kleine Einrichtungen schnell überfordert und zur Aufgabe der Demenzbetreuung in Wohngemeinschaften führen könnte. „Hier muss die Staatsregierung jetzt so schnell wie möglich handeln, damit die Zuordnung der Kostenträgerschaft bei Sozialhilfebedarf der in ambulant betreuten Wohngemeinschaften lebenden Menschen immer klar geregelt ist.“ sagt Ulli Leiner.