PsychKHG: Wesentliche Fehler des Gesetzentwurfs nicht geheilt
Kerstin Celina kritisiert aufgeblasenen Teil zur Gefahrenprävention und fordert verbindliche Regelungen für die Rechte der Betroffenen
12. Juni 2018
Als „zu kurz gesprungen“ bezeichnet die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina, die in letzter Minute eingereichten Änderungsanträge der CSU-Fraktion zum umstrittenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). „Wesentliche Fehler des vorgelegten CSU-Gesetzentwurfs werden durch die Anträge nicht geheilt“, so Kerstin Celina, „der Hilfeteil des Gesetzes bleibt kurz und bruchstückhaft, während das Thema Gefahrenprävention weiter dominiert.“ Die Landtags-Grünen haben den Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses als einzige Fraktion abgelehnt.
Die CSU-Regierung habe die Anpassung des nicht mehr zeitgemäßen bayerischen Unterbringungsrechts „jahrelang verschleppt und vertrödelt und die Experten ignoriert“, ärgert sich Kerstin Celina. Andere Länder hätten solche Gesetze zum Teil seit vielen Jahren. „Ich möchte, dass klare, umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für die Rechte der Betroffenen und für die Hilfsangebote im Gesetz stehen. Die Stärkung und vor allem die finanzielle und institutionelle Absicherung der Selbsthilfe muss gewährleistet werden.“
Nachbesserungsbedarf sieht Kerstin Celina beispielsweise bei den Zwangsbehandlungen, der Verpflichtung zur Unterbringung nur in Fachkliniken und den Möglichkeiten der Überwachung und der Rechtseinschränkungen gegen die Betroffenen. Kerstin Celina: „Bayern braucht dringend ein modernes Gesetz, das die Hilfe für psychisch Kranke gewährleistet und das keine neuen Stigmatisierungen festschreibt. Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt dies definitiv nicht.“