Bayerisches Krebsregister: Bestmögliche Versorgung bei Krebserkrankungen
Interfraktioneller Antrag “Anhörung zum Bayerischen Krebsregister – Bestmögliche Versorgung bei Krebserkrankungen“ im Ausschuss für Gesundheit und Pflege
07. Februar 2020
Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 04.02.2020 wurde der interfraktionelle Antrag “Anhörung zum Bayerischen Krebsregister – Bestmögliche Versorgung bei Krebserkrankungen“ (Drs. 18/5642), den wir zusammen mit FDP und SPD unter der Federführung der Grünen Fraktion auf den Weg gebracht haben, behandelt. Das Thema war wichtig – es ging um schwerstkranke Patient*innen und um die Sicherstellung der bestmöglichen Krebsversorgung im Freistaat Bayern.
Im April 2013 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) in Kraft getreten, mit welchem die Länder beauftragt wurden, flächendeckend klinische Krebsregister einzurichten. Zielsetzung ist eine Verbesserung der onkologischen Versorgung in Deutschland. Am 01.04.2017 trat das Bayerische Krebsregistergesetz in Kraft, mit welchem unter anderem die sechs regionalen Register zu einem zentralen Register vereint wurden. „Das Zerschlagen der Strukturen wurde durch sehr viele Proteste begleitet“, sagt Christina Haubrich, Sprecherin für Gesundheitspolitik.
Wir wollen eine Anhörung zum Bayerischen Krebsregistergesetz, damit das Funktionieren, sowie der Umbau der Strukturen und die Organisation der Krebsregistrierung endlich evaluiert werden. Haubrich sagt: „Der gegebene Bericht im GP-Ausschuss hat nur eine Seite der bisherigen Umsetzung in Bayern gegeben, nämlich der LGL. Wir wollen aber ein Gesamtbild darüber, inwieweit die Ziele und Aufgaben des Bayerischen Krebsregisters bisher umgesetzt wurden und welche Weiterentwicklung notwendig wäre, um eine qualitativ hochwertige onkologische Versorgung dauerhaft in Bayern sicherzustellen.“
Denn es bleiben viele Fragen zur Datenqualität, Rückführung der Daten bzw. Weitergabe ungeklärt und auch die Kritik an der Ausgestaltung und Struktur reißt nicht ab. „Die Anhörung soll die bisherige Umsetzung des gesetzlichen Auftrages umfassend analysieren und notwendigen Handlungsbedarf nicht mittelfristig, sondern jetzt aufzeigen“, betont Haubrich.
Die regierenden CSU- und FW-Fraktionen haben den Antrag zwar abgelehnt, aber die Grünen haben eine Minderheitenanhörung durchsetzen können. „Somit können wir vielleicht ein wenig Licht ins Dunkel bringen“, sagt Haubrich. Am 16.6.2020 wird es eine große Anhörung mit vielen Expert*innen im Landtag geben.