Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz: Krisendienste endlich ausbauen
Gesundheits- und Pflegeausschuss befasst sich auf Initiative der Grünen mit der Weiterentwicklung und Umsetzung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetzes (BayPsychKHG)
21. Februar 2020
Auf Initiative der GRÜNEN befasste sich der Gesundheits- und Pflegeausschuss in dieser Woche mit der Weiterentwicklung und Umsetzung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetzes (BayPsychKHG). Die GRÜNE Sozialpolitikerin Kerstin Celina fordert die Regierung auf, konkret über den aktuellen Stand bezüglich der Einrichtung der Krisendienste in den verschiedenen bayerischen Bezirken zu berichten.
Eineinhalb Jahre nach dem Beschluss, ein Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz für Bayern und damit auch flächendeckende Krisendienste zu etablieren, sind die Bezirke, die schon seit Jahren Unterstützung für psychisch kranke Menschen in Krisensituationen im Fokus haben, nämlich Mittelfranken und Oberbayern, den anderen Bezirken weit voraus. Das Ministerium für Gesundheit und Pflege rechnet nicht damit, dass die anderen Bezirke den Aufbau der Krisendienste vor dem Stichtag im Juli 2021 abschließen werden.
Das BayPsychKHG wurde am 11.07.2018 durch den Landtag verabschiedet. Im sogenannten „Hilfeteil“ wurde festgelegt, Krisendienste mit einer zentralen Leitstelle und mobilen Teams gemäß den Vorgaben des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes in allen sieben Bezirken aufzubauen. „Die flächendeckende Erreichbarkeit und Verlässlichkeit, sowie eine breitgefächerte Unterstützung der Menschen in Krisen und ihrer Angehörigen sind Grundanforderungen an ein funktionierendes Hilfesystem“, so Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen. Die Antworten seien aber ernüchternd, so Celina. „Das Ministerium konnte oder wollte keine konkreten Angaben zu den einzelnen Bezirken machen, es blieb dabei, dass man bis zum Stichtag im Juli 2021 erwarte, dass dies in allen Bezirken umgesetzt sei. Ich habe konkretere Antworten erwartet, die Krisendienste sind schließlich das Leuchturmprojekt des bayerischen Psychisch-Krankenhilfe-Gesetzes und es dauert anscheinend unendlich lange, die bereits vorhandenen guten Strukturen in Mittelfranken und Oberbayern in den anderen Bezirken zu übernehmen. Ich hoffe, dass hier nicht einfach an der falschen Stelle gespart wird“.
Celina erläutert, wie sich die GRÜNEN bei dem lang und kontrovers diskutierten BayPsychKHG für Bayern von Beginn an für die Einrichtung von Krisendiensten eingesetzt haben. „Für uns stehen neben der 24-Stunden-Erreichbarkeit auch die Sicherstellung einer selbständigen Lebensführung Betroffener im Vordergrund und wir wollen mit dem Hilfesystem dafür Sorge tragen, dass Betroffene und Angehörige sich auf dieses Unterstützungsangebot verlassen können, welches ihnen in psychischen Krisen zur Seite steht“. Mit der Errichtung mobiler Krisenteams sollen Versorgungslücken geschlossen werden. „Man muss sich das so vorstellen: wenn man sich das Bein bricht, kommt selbstverständlich ein Krankenwagen und meistens noch ein Arzt dazu. Wenn man eine psychische Krise hat, kommt bislang die Polizei. Während beim Beinbruch medizinisches Fachpersonal kommt, kommen im anderen Fall Polizeifachkräfte, die dafür zuständig sind, die Menschen ggf. gegen ihren Willen erst zu medizinischem Fachpersonal zu bringen. Hier können und müssen fachlich ausgebildete mobile Krisendienste eine wichtige Versorgungslücke schließen“.
Wir Grüne im bayerischen Landtag arbeiten bereits seit vielen Jahren daran, dass die psychiatrische Versorgung verbessert wird. Menschen in seelischen Krisen haben Anspruch auf niederschwellige, fachkundige psychiatrische Hilfe und das rund um die Uhr. „Eine frühe und qualifizierte Hilfe trägt zur Reduzierung schwerer Krankheitsfolgen bei und mit der „ersten Hilfe in seelischer Not“ möchten wir krisenhafte Zuspitzungen für Betroffene vermeiden“, so Kerstin Celina.
Die grünen Dringlichkeitsanträge zum Download:
Drs. 18/4407 Bericht zur Umsetzung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG)
Drs. 18/4408 Bericht zur Weiterentwicklung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG)