Gemeinsam durch die Corona-Krise

Unser Dringlichkeitsantrag für die außerordentliche Landtagssitzung am 30. Oktober 2020

30. Oktober 2020

Dringlichkeitsantrag Gemeinsam durch die Corona-Krise

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag unterstützt grundsätzlich die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie sie in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) mit der Kanzlerin beschlossen worden sind und fordert die Staatsregierung auf, an einem bundeseinheitlichen Vorgehen festzuhalten.

Schneller als erwartet sind die Infektionszahlen gestiegen und das Land befindet sind schon vor dem Winter in der „zweiten Welle“. Die Lage spitzt sich – gerade in Bayern - von Tag zu Tag zu. Während die Öffentlichkeit/Gesellschaft/unser Land noch vor wenigen Tagen über die Szenarien eines Inzidenzwerts von über 50 diskutierte, so sind heute viele Regionen schon über einem Wert von 100, manche sogar noch weit darüber. Auch die Zahl der Intensivpatient*innen steigt in besorgniserregender Weise. Es ist jetzt daher notwendig, den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die von der MPK und
der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen trägt der Landtag daher mit, da die finanziellen Einbußen weitreichend ausgeglichen werden sollen. Dieser Ausgleich ist so zu gestalten, dass er lückenlos für alle Betroffenen gewährleistet ist, also auch für bereits zuvor geschlossene Betriebe und Einrichtungen, Soloselbständige und Einrichtungen, die im Vorjahresmonat keine oder signifikant geringere Einnahmen hatten.

Der Landtag begrüßt, dass Kitas, Schulen und Hochschulen geöffnet und soweit irgendwie möglich offengehalten werden. Deswegen müssen wir Kontakte in anderen Bereichen reduzieren und weisen gleichzeitig auf die besondere Härte der Schließungen für Gastronomie, Hotellerie, Kultureinrichtungen und Sport hin. Die Härte wird verstärkt durch die Tatsache, dass die dort
getroffenen Hygienemaßnahmen vielerorts vorbildlich waren und die betroffenen Bereiche bislang nicht nachweislich als wesentlicher Treiber des Infektionsgeschehens identifiziert wurden.

Diese Gesamtumstände rechtfertigen die erheblichen staatlichen Mittel, die zur Kompensation eingesetzt werden müssen.

2. Die Menschen im Lockdown mitnehmen und für sie sorgen
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf:
• Hilfsangebote für Menschen in Krisensituationen („Lockdown-Depression, Familienstreitigkeiten, Hilfe für Frauen und Kinder etc.) finanziell zu unterstützen und landesweit digital und analog über diese Angebote zu informieren. Der teilweise Lockdown
muss mit einer breit angelegten Informations- und Aufklärungskampagne begleitet werden. Neben der zentralen landesweiten Kampagne sollen auch dezentrale kommunale Hilfsangebote und private Nachbarschaftshilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit finanziell
unterstützt werden, damit alle, die Hilfe brauchen, auch Hilfe finden.

• dafür Sorge zu tragen, dass sich Selbsthilfegruppen insbesondere in den Akutbereichen psychische Erkrankungen und Suchtverhalten unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter persönlich treffen können. Dies ist für die Betroffenen unabdingbar,
um gerade vor dem Hintergrund der sozialen Isolation während eines Lockdowns Rückfälle zu vermeiden und sozialen Ängsten oder Depressionen vorzubeugen.

• alle Maßnahmen zu ergreifen, damit an Kindertagesstätten, Schulen, und Hochschulen ein Lockdown von Bildung verhindert wird. Kindern und Jugendlichen muss schulisches Lernen und soziales Lernen durch Begegnung weiterhin ermöglicht werden. Dafür richtet
die Staatsregierung eine Task Force Bildung ein, mit Expert*innen aus dem Bildungs- und Gesundheitsbereich, um regional flexibel reagieren zu können. Den Mitarbeitenden ist hochwertiges Schutzmaterial kostenlos zur Verfügung zu stellen.

• Risikogruppen einerseits zu schützen, aber gleichzeitig soziale Nähe zu Betroffenen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Tagesbetreuung, auch ehrenamtlich, Seniorenund Behinderteneinrichtungen zu ermöglichen. Maßnahmen gegen Isolation sollten auch für zwangsweise Untergebrachte in Kinderheime, Bezirkskrankenhäusern und Justizvollzugsanstalten gelten.

• insbesondere sicherzustellen, dass Besuche in Senioren- und Pflegeheimen sowie Therapieeinrichtungen unter Schutz- und Hygieneauflagen weiterhin möglich sind und dass insbesondere die Voraussetzungen für regelmäßige Tests von Bewohner*innen,
Personal und Besucher*innen von der Staatsregierung geschaffen werden sowie kostenfrei hochwertiges Schutzmaterial zur Verfügung gestellt werden.

• sicherzustellen, dass insbesondere in unseren Städten und dicht besiedelten Räumen öffentliche Freiräume erhalten bleiben. So soll der der Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen, Grünflächen und Spielplätzen weiterhin möglich sein. Auch kommunale und gemeinnützige
Jugendeinrichtungen sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten, geöffnet bleiben.


3. Die Zeit nutzen
Der Landtag stellt fest, die Zeit muss jetzt genutzt werden und ein Plan erarbeitet werden, um unser Land auf die Zeit nach dem Teillockdown vorzubereiten, denn wir werden weiter mit der Pandemie leben müssen. Insbesondere die Tatsache, dass 75 Prozent der Infektionen in ihrem Ursprung nicht zugeordnet werden können, verlangt danach, mehr Wissen über das Virus zu gewinnen und seine Verbreitungswege besser einschätzen zu können, damit die Infektionsrisiken gesenkt und die Pandemie gezielter bekämpft werden können. Daher fordert der Landtag die Staatsregierung auf, die Gesundheitsämter personell und mit entsprechender Software so
auszustatten und zu verstärken, dass die notwendigen Daten gesammelt werden können. Außerdem fordert der Landtag die Staatsregierung auf, den Lockdown mit wissenschaftlichen Studien zu be begleiten, um herauszufinden, an welchen Orten sich die Menschen verstärkt infizieren.