Politische Notwendigkeiten und grundlegende Freiheitsrechte - ein Spagat
Bayerisches Infektionsschutzgesetz ist die Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise
27. März 2020
Die Landtags-Grünen sehen mit der Verabschiedung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes am 25.3.2020 im Plenum eine Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise im Freistaat geschaffen. „Die Staatsregierung hat damit alle notwendigen Instrumente für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger an der Hand“, unterstrich Fraktionschefin Katharina Schulze. „Gleichzeitig bleiben die Mitglieder des Bayerischen Landtags oberste Kontrollinstanz und das mit Eingriffen in unsere Persönlichkeitsrechte verbundene Gesetz erhält ein festes Verfallsdatum zum Jahresende. Der Spagat zwischen politischen Notwendigkeiten und grundlegenden Freiheitsrechten ist auch dank frühzeitiger Intervention von uns Grünen weitgehend gelungen.“
Katharina Schulze verweist auf wesentliche Punkte, in denen das jetzt verabschiedete Gesetz vom ursprünglichen Entwurf der Söder-Regierung abweicht.
- So muss die Ausrufung des Gesundheitsnotstands mehrheitlich vom Kabinett getroffen werden und kann nicht durch den Ministerpräsidenten allein erfolgen.
- Der Bayerische Landtag muss zeitnah mit dem Vorgang befasst werden und kann den Notstand durch Mehrheitsentscheidung zurücknehmen.
- Und das Gesetz gilt ausdrücklich nur bis zum Jahresende 2020; für vergleichbare künftige Fälle muss deshalb in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine neue, dauerhafte Grundlage geschaffen werden.
Der pflegepolitische Sprecher Andreas Krahl begrüßte in seiner Plenarrede die im Infektionsschutzgesetz getroffenen Regelungen zur zentralen Erfassung wichtiger medizinischer Apparate in Bayern. „Ein Blick nach Italien zeigt, wie schnell ein Gesundheitssystem in einem hochentwickelten Land an die Grenzen der Belastbarkeit kommen kann. Es ist deshalb notwendig, dass wir zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sämtliche Beatmungsgeräte und Schutzausrüstungsbestände, die auch im Besitz privater Kliniken und Praxen sind, erfassen. Nur so haben wir bei Engpässen auch schnellen Zugriff hierauf.“ Mehr Anerkennung auch jenseits der Corona-Krise fordert Andreas Krahl für das Gesundheits- und Pflegepersonal in Bayern und Deutschland. „Wir sollten uns auch später daran erinnern, was die Menschen in diesen systemrelevanten Berufen für die Bevölkerung geleistet haben. Sie brauchen dauerhaft mehr Anerkennung und in der jetzigen Situation eine anlassbezogene Gefahrenzulage.“