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„Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ermöglichen!“
29. März 2022
„Die Corona-Infektionszahlen liegen in schwindelnder Höhe und wir haben die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Darum muss das getan werden, was alle als vernünftig erachten: in den öffentlichen Innenräumen Maske tragen“, erklärt Thomas Gehring, Vizepräsident des Bayerischen Landtags. In ihrem Dringlichkeitsantrag „Einführung einer Hotspot-Regelung für den Freistaat Bayern“ fordern die Landtags-Grünen daher, morgen in der Plenarsitzung sicherzustellen, dass wichtige Schutzmaßnahmen, wie die FFP2-Maskenpflicht in öffentlich genutzten Innenräumen, zunächst für vier Wochen über den 2. April hinaus, erhalten bleiben.
„Wenn in Bayern nur noch der Basisschutz gilt und das Tragen von Masken bloß eine Empfehlung ist, wird das dem Ernst der Lage in der Pandemie nicht gerecht“, mahnt Thomas Gehring. „Eine Überlastung der Krankenhäuser droht nicht nur in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten, sondern im ganzen Freistaat. Für solche Fälle hat die Bundesregierung den Ländern ein Instrument an die Hand gegeben, damit Schutzmaßnahmen über den Basisschutz hinaus weiter gelten können. Ein Verzicht auf die Hotspot-Regel in der jetzigen Situation ist unverantwortlich!“
Thomas Gehring: „Die Söder-Regierung setzt zur Unzeit auf polittaktische Scharmützel und verschwurbelte Bedenken zur Rechtssicherheit, um den Schwarzen Peter nach Berlin zu schieben. Das ist grob fahrlässig, denn die Menschen in Bayern zahlen mit ihrer Gesundheit die Zeche dafür. Es gilt, ihnen weiter durch die richtigen Maßnahmen den bestmöglichen Schutz zu gewähren statt sie in der Pandemie alleinzulassen.“
>>> Download Dringlichkeitsantrag