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Landtags-Grüne: Corona-Bürgerrat für Bayern einrichten!
Sachliche Aufarbeitung der Pandemie jenseits politischer Strategien und Schuldzuweisungen, auch als Vorbereitung für mögliche kommende Krisen
22. April 2024
6.832.531 Menschen haben sich in Bayern bisher mit dem Corona-Virus infiziert, 30.828 sind daran verstorben*, viele leiden auch weiter an den Langzeitfolgen einer überstandenen Infektion. „Die Infektionsschutzmaßnahmen waren notwendig. Wir alle haben über Monate einen echten Kraftakt vollbracht. Gerade weil wir in Zukunft durchaus wieder mit Pandemischen Lagen konfrontiert sein können, sollten wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und uns bestmöglich auf die Zukunft vorbereiten“, sagt Andreas Krahl, Sprecher für Gesundheit.
Um diesem Anliegen gerecht zu werden, fordern die Landtags-Grünen einen Corona-Bürgerrat, der sich mit den Folgen der Corona-Pandemie in Bayern, der Evaluation der ergriffenen Maßnahmen sowie der konzeptionellen Vorbereitung auf etwaige zukünftige Epidemien befasst. Die Staatsregierung soll diesen Rat unter Einbeziehung des Landtags ins Leben rufen. Grundlage sind die durch den Bundestag initiierten Bürgerräte. Kernpunkte sind Unabhängigkeit, ergebnisoffene Beratung und die gewichtete Zufallsauswahl der Teilnehmer*innen.
Toni Schuberl, Sprecher für Justiz: „Wir Landtags-Grüne haben die Maßnahmen der Staatsregierung zumindest grundsätzlich immer mitgetragen. Wir haben aber auch von Anfang an eine kritische Begleitung gefordert. Uns war wichtig, dass die Maßnahmen so zielgerichtet wie möglich sind, um nur so viel Freiheitseinschränkungen wie nötig mit sich zu bringen. Unsere diversen Vorschläge zur Evaluation und Transparenz hat die Söder-Regierung immer abgelehnt. Deshalb wollen wir zumindest jetzt eine echte gesellschaftliche Aufarbeitung – und zwar durch Bürgerinnen und Bürger selbst. Unabhängig von der Politik und mit ausreichend Zeit!“
Konkret soll der Bürgerrat den Auftrag erhalten, die Folgen der Pandemie und der Infektionsschutzmaßnahmen in Bayern zu untersuchen, zu bewerten und daraus Empfehlungen für die Vorbereitung auf zukünftige gesundheitliche Notstände abzuleiten. Vertreter*innen des Landtags, der Staatsregierung und weitere Expert*innen sollen ihn dabei unterstützen. Zum Abschluss seiner Arbeit legt der Bürgerrat der Öffentlichkeit, dem Landtag und der Staatsregierung seine Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts vor.
„Wir müssen jetzt aufarbeiten, welche Auswirkungen die Pandemie auf uns alle hatte und hat. Welche Schutzmaßnahmen haben funktioniert, welche müssen besser angewandt werden? Wie ging es den Menschen während der Pandemie und wie wirkt sich diese Zeit bis heute auf uns aus?“, so Toni Schuberl.
* Zahlen des RKI vom 04.03.2024
Antrag im Gesundheitsausschuss am Dienstag, 23. April 2024, 13:30 – 16:15 Uhr, Saal 2
Hintergrund:
Bürgerräte sind ein neues Instrument der direkten Demokratie, das sich im Bund und in anderen Bundesländern bereits bewährt hat. In einem mehrstufigen Prozess werden Bürger*innen in einer gewichtete Zufallswahl ausgelost. So entsteht ein Rat, der der Diversität der Bevölkerung entspricht. Über mehrere Monate oder Jahre hinweg berät der Bürgerrat in Eigenregie das Thema, mit dem er betraut ist, und hört dabei Expert*innen und Entscheidungsträger*innen an. Bei komplexeren Fragestellungen, für deren Beantwortung ein Gutachten oder eine Studie benötigt wird, kann der Bürgerrat finanziell und personell durch die jeweiligen Staatsministerien unterstützt werden. Andere Bürgerräte, die ihre Arbeit bereits abgeschlossen haben, haben umfangreiche und gewinnbringende Handlungsempfehlungen für die Politik vorgelegt.