Sozialpolitik

Wahlrecht für alle jetzt!

Kerstin Celina fordert nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

21. Februar 2019

Neustart für unseren Gesetzentwurf zur Wahlrechts-Änderung in Bayern. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an diesem Donnerstag, 21.02.19, zu den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen von betreuten Personen, kündigt die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina an, das 2017 abgelehnte Gesetz erneut in den Bayerischen Landtag einzubringen. Ihre Fraktion wollte damals genau diese verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse abschaffen, scheiterte aber an der CSU-Mehrheit.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Sie muss nun auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden: Betreute Personen dürfen nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden“, so Kerstin Celina. Die CSU in Bayern und mit ihr die schwarz-orange Landesregierung müssten deshalb „ihren nicht nachvollziehbaren Widerstand gegen ein Wahlrecht für alle Erwachsenen sofort und auf allen politischen Ebenen aufgeben. Es ist scheinheilig, sonntags bei der Lebenshilfe warme Worte zu spenden, denselben Menschen aber am Wahlsonntag die Wahlkabine zuzusperren!“