Menschen mit Behinderung bei Corona-Lockerungen miteinbeziehen
04. Mai 2020
„Die aktuellen Besuchsverbote in der Corona-Krise treffen auch die Menschen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen leben, besonders hart“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina. „Digitale Kontaktwege sind für Menschen, die über Sprache nicht oder nur wenig kommunizieren können, kein Ersatz. Ihre soziale Isolierung führt zu zusätzlichen gesundheitlichen Problemen und psychischen Nöten.“ Zum Europäischen Gleichstellungstag für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2020 fordert Kerstin Celina deshalb, bei den Lockerungen in der Corona-Krise für Kita, Schule und Altenheime auch Menschen mit Behinderung miteinzubeziehen: „Wir müssen endlich wieder mehr menschliche Nähe für Menschen mit Behinderung ermöglichen und Zugang für Familienmitglieder oder enge Bezugspersonen schaffen.“
Das Besuchsverbot in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung muss gelockert werden, bei gleichzeitig umfassenden Schutzmaßnahmen (Mindestabstände und Hygieneregeln) für die Bewohnerinnen und Bewohner und Fachkräfte: Der Besuch von nahen Angehörigen oder engen Bezugspersonen soll ab sofort auf eine Stunde pro Woche ausgeweitet werden. „So ermöglichen schnell und unkompliziert familiäre Kontakte für Menschen mit Behinderung.“ Zudem fordert Kerstin Celina eine schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, nach Vorbild Baden-Württembergs. Hier können die Menschen freiwillig und in Kleingruppen von höchstens sechs Menschen ab dem 4. Mai wieder in die Werkstatt. „So wird behutsam die Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht. Ein wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung.“