Soziale Nähe statt Vereinsamung

Konzepte für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung

20. Oktober 2020

Am 20. Oktober befasste sich der Ausschuss für Gesundheit und Pflege mit den Besuchsregeln in Einrichtungen für Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Behinderung. Denn die seit Juni erlassenen Lockerungen kommen vielerorts bei den Betroffenen nicht an - nach wie vor greifen sehr strikte Besuchs- und teilweise sogar Ausgangsbeschränkungen. Wir Landtags-Grüne fordern von der Ministerin: Es müssen Lehren aus der ersten Infektionswelle gezogen werden! Im Hinblick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate gilt es umgehend differenzierte Schutzkonzepte zu schaffen, die mehr soziale Nähe für unsere Senior*innen und Menschen mit Behinderung erreichen und der Vereinsamung entgegenwirken

Neben dem Schutz vor einer Infektion muss insbesondere der Schutz vor Vereinsamung und die psychosoziale Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe oberste Priorität genießen. Zu Beginn der Corona Pandemie führten vor allem in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe pauschale Betretungsverbote und Besuchsverbote zu einer extremen Belastungsprobe, was sich für uns Grüne in dieser Form nicht wiederholen darf. Für uns Landtags-Grüne geht es darum, dass Senior*innen und Menschen mit Behinderung nicht nur als schutzbedürftige Personen gesehen und behandelt werden, sondern vor allem auch ihre Grundrechte auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Freiheit zu achten sind. Seit Juni 2020 hat die Staatsregierung Lockerungen erlassen. Allerdings wurden vielerorts aus Unsicherheit und der Sorge heraus, dass trotz umfassender Hygiene- und Schutzkonzepte das Virus dennoch in eine Einrichtung gelangt, diese Lockerungen zu Besuchs- und Betretungsregeln dennoch kaum umgesetzt. Für die Herbst- und Wintermonate und kommenden Feiertage bedarf es besonderer Anstrengung und Maßnahmen, damit für Bewohnerinnen und Bewohner größtmögliche soziale Nähe mit Familie und Freunden gewährleistet werden kann. Ganz besonders in Anbetracht der bevorstehenden kalten Jahreszeiten darf es keinesfalls erneut zu einem Rückfall in pauschale Betreuungsverbote in stationären Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe kommen.
Wir fordern deshalb von der Staatsregierung das Vertrauen zwischen politischer Entscheidungsebene und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu erhöhen. Dazu gehört auch die Klärung der Haftungsfrage für stationäre Einrichtungen im Fall einer Corona-Infektion, damit Einrichtungsleitungen die Lockerungen in den Betretungs- und Besuchsregeln tatsächlich umsetzen können. Außerdem muss die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) verstärkt auf die Einrichtungen und Betroffene zugehen, insbesondere wenn die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner verletzt werden. „Werden Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner verletzt, dürfen Angehörige und Betroffene keine Angst haben, dies zu melden“, so Kerstin Celina sozialpolitische Sprecherin.“ Unser Dringlichkeitsantrag wurde von den Regierungsfraktionen leider abgelehnt.

 
*https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005894.pdf
und https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005895.pdf