Soziales | Gesundheit | Pflege
Fundierte Daten und Studienergebnisse für eine erfolgreiche Kinderpolitik
Drei kinderpolitische Anträge im Sozialausschuss
15. Juli 2021
Grüne Politik basiert auf Daten und Fakten. Unsere Vorschläge, Anträge und Gesetzesentwürfe berücksichtigen den Stand der Forschung genauso wie Standpunkte aus der Praxis. Häufig ist es jedoch so, dass zu konkreten Fragestellungen keine genauen Zahlen vorliegen. Hier muss die Datenbasis für evidenzbasierte Schlussfolgerungen also erst geschaffen werden. Deshalb wurden im Sozialausschuss diese Woche drei Grüne Anträge behandelt, die unterschiedliche Aspekte der frühkindlichen Bildung und Betreuung und des Kinderschutzes berücksichtigen.
Mit dem Antrag „Kinderbetreuungsstudie Bayern: Fachkräftebedarf und Lösungswege aus dem eklatanten Personalmangel“ fordern wir eine ehrliche und fundierte Erfassung des tatsächlichen und des voraussichtlichen Fachkräftebedarfs in der Frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie darauf basierende, konkrete Handlungsempfehlungen. Die Auswirkungen des akuten Fachkräftemangels im System der Frühkindlichen Bildung und Betreuung spüren überlastete Fachkräfte, Eltern auf der Suche nach einem Platz und Kinder in zu großen Gruppen tagtäglich in Bayern. Das grundsätzliche Ziel, diesem Mangel entgegenzuwirken, ist politischer Konsens der demokratischen Fraktionen im Landtag – auch wenn sich die Wege zur Zielerreichung unterscheiden. Durch den geplanten rechtlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung wird sich der Fachkräftebedarf zusätzlich erhöhen. Auch demographische Entwicklungen, die jetzt schon abzusehen sind, werden den Bedarf erhöhen. Mit diesem Antrag betonen wir (erneut) die Bedeutung vorausschauender evidenzbasierter Planung für weitsichtige und zielführende Politik im Sinne der Kinder, Eltern und Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Bayern. Wie erwartet wurde der Antrag im Ausschuss abgelehnt.
Die Kindertagespflege in Bayern ist bereits jetzt eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Bayern. Zum Stichtag 1. März 2020 wurden in Bayern mehr als 13.000 Kinder von knapp 3.500 Kindertagespflegepersonen betreut. Weit überwiegend sind das Kinder unter drei Jahren. Damit leistet die Kindertagespflege einen sehr wichtigen Beitrag, um den rechtlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung ab einem Jahr zu erfüllen. Der Bedarf hierfür ist jedoch bei Weitem nicht gedeckt. Umso unverständlicher ist es, dass das Potential der Kindertagespflege in Bayern nicht ausgeschöpft wird. Im Vergleich zu anderen deutschen Flächenländern ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen in Bayern gering: in Baden-Württemberg betreuen über 7.000 Kindertagespflegepersonen knapp 20.000 Kinder, in Nordrhein-Westfalen knapp 15.000 mehr als 58.000 Kinder. Mit dem Antrag „Potential der Kindertagespflege ausschöpfen: Rahmenbedingungen strukturiert erfassen!“ wollen wir die Grundlage für evidenzbasierte politische Maßnahmen zur Förderung der Kindertagespflege in Bayern schaffen. Dieser Antrag wurde in geänderter Fassung angenommen: Statt einer Studie wird es zunächst einen Bericht der Staatsregierung geben.
Der Schutz von Kindern vor jeglicher Form der Gewalt ist uns ein sehr wichtiges Anliegen – auch hierzu haben wir wiederholt Maßnahmen zum Schutz von Kindern vorgeschlagen. In dieser Woche ging es speziell um die Gefährdung von Kindern mit Behinderungen. Internationale Studien älteren Datums legen zwar nahe, dass Kinder mit Behinderung mit vielfach höherer Wahrscheinlichkeit Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind als nicht-behinderte Gleichaltrige, allerdings ist ihre Aussagekraft in Bezug auf die konkrete, aktuelle Situation in Bayern sehr eingeschränkt. Wir wollen wissen, wie wir Kinder mit Behinderung effektiv schützen können, im privaten Umfeld, in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie bei der Gesundheitsversorgung und Pflege. Dafür brauchen wir konkrete Erkenntnisse über die Gefährdungslage in Bayern. Das fordern wir im Antrag „Kinder mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen: Gefährdungslage wissenschaftlich erfassen.“ Auch dieser Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt.