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No limits! – barrierefrei in Bayern
Grüner „Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze – Barrierefreiheitsgesetz für Bayern“
07. Juli 2022
Bayern soll bis 2023 barrierefrei sein - das war die große Ankündigung des CSU-Ex-Ministerpräsidenten Horst Seehofer im Jahr 2013. Seitdem sind fast zehn Jahre vergangen und es zeigt sich: Dieses Ziel wird weit verfehlt, Bayern wird auch nach 2023 noch voller Barrieren sein – das wollen wir mit unseren Grünen Barrierefreiheitsgesetz so schnell wie möglich ändern, mit klaren gesetzlichen Vorgaben und Investitionen. Dazu haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bei den Schwachstellen und Regelungslücken im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und im Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) ansetzt.
Grüner „Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und des Bayerischen E-Government-Gesetzes“
Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Unverbindlichkeit der Gesetze und Regelungen in Bayern macht Barrierefreiheit aber zur Ausnahme statt zur Regel und führt zum schleppenden Fortschritt bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Wir fordern, Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und Behörden des Freistaats und der Gemeinden verbindlich zu verankern. Dafür ist die bisherige Exit-Option, von Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Gründen abzusehen, zu streichen.
Kommunikation ist die Basis für Teilhabe. Unser Gesetzentwurf sieht vor, die behördliche Kommunikation in einfacher und verständlicher Sprache von einer Soll-Vorschrift in eine verbindliche Vorgabe umzuwandeln. Auf Verlangen sollen Menschen mit Behinderungen Schriftdokumente in “Leichter Sprache” erhalten. In Verwaltungen muss neu angeschaffte Software barrierefrei sein. Im Kontakt zwischen Betroffenen und Behörden muss eine gegenseitige Verständigung gewährleistet werden.
Unser Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Fach- und Beratungskompetenzen für Barrierefreiheit zu erweitern. Dazu soll eine “Landesfachstelle für Barrierefreiheit” gegründet werden: Sie berät und unterstützt die Träger öffentlicher Gewalt bei der Barrierefreiheit und unterhält Außenstellen in jedem Regierungsbezirk. Die Fachstelle berät darüber hinaus auf Anfrage auch Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft.
Das Amt des oder der “Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung” wollen wir stärken: das Amt wird beim Bayerischen Landtag und nicht wie bisher bei der Staatsregierung angesiedelt, erhält eine*n Stellvertreter*in und die Übergangszeit von einer Wahlperiode in die nächste wird geregelt, sodass künftig keine mehrmonatige Vakanz mehr entsteht.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit muss wirkungsvoll überwacht werden. Wir schlagen eine unabhängige Monitoringstelle vor, die mit der konsequenten Überwachung der Barrierefreiheit beauftragt wird. Zudem soll eine unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die die Belange von Betroffenen vertritt und als niederschwelliges Angebot zur Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderung dient.
Unser Grüner Gesetzentwurf schließt die vorhandenen Regelungslücken, schafft verbindliche Vorgaben für Barrierefreiheit in Bayern und ist bis zum Ende dieser Legislaturperiode umsetzbar. Wir Grüne wollen „No limits“ für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.