Umwelt, Natur und Klima

Aufhebung des Schutzgebietes im Steigerwald verfassungskonform?

<p>Nachdem der Verein Nationalpark Nordsteigerwald vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss der Regierung von Oberfranken den geschützte Landschaftsbestandteil „Hoher Buchener Wald“ wieder aufzuheben geklagt hat, war auch der Landtag aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen.</p>

03. Juni 2016


Während CSU und Freie Wähler die Verfassungsklage für unbegründet halten, sehen Grüne und SPD sehr wohl massive Verstöße gegen internationales Recht und Willkür. So war aus den Ausschussunterlagen klar zu entnehmen, dass die Regierung von Oberfranken das Landratsamt Bamberg bei der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteiles unterstützt und bestärkt hat. Das Gebiet wurde daraufhin vom Landratsamt unter Naturschutz gestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Holznutzung der Eigentümer, der bayerischen Staatsforsten, eingeschränkt wurde. Bereits kurz nach der Ausweisung hat das Umweltministerium die Regierung aufgefordert, das Schutzgebiet wieder aufzuheben. Nachdem dies rechtlich nicht machbar war, wurde im Landtag durch die CSU kurzfristig ein „Lex Steigerwald“ geschaffen, um den Willen der Staatsregierung durchzusetzen. Trotz negativen Votums des oberen Naturschutzbeirates von Oberfranken und ohne die Einwendungen gegen die Aufhebung ausreichend zu würdigen, wurde dies von der Regierung von Oberfranken rasch umgesetzt. Damit stellt man sich bei der Bewerbung um ein Weltnaturerbe Steigerwald selbst ein Bein, da die ohne Schutzgebiete utopisch ist. Auch die EU-Kommission wird sicherlich noch Fragen haben, wie die Staatsregierung sich die Sicherung des europäischen Natura2000-Gebietes Steigerwald vorstellt.
„Auf Betreiben des uneinsichtigen Nationalparkgegners Staatssekretär Eck, hat sich die Staatsregierung auf einen rechtlich sehr fragwürdigen Kurs begeben. Das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtes dazu wird sicherlich sehr spannend.“ so der Vorsitzende des Umweltausschusses Dr. Christian Magerl.