Umwelt | Natur

5 Jahre Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und Artenschutzgesetz

07. November 2024

Expert*innen-Anhörung im Umweltausschuss

„Wie steht es um Bayerns Artenvielfalt und Naturschönheit?“ war der Titel einer Expert*innen-Anhörung, die Grüne und SPD im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages beantragt haben.

Die Aussagen der Expert*innen wie Dr. Norbert Schäffer vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz und Richard Mergner vom Bund Naturschutz kommen zum Schluss, dass das Volksbegehren und die entsprechenden Gesetzesänderungen und Initiativen zwar lokal einiges zum Schutz der Artenvielfalt bewirkt haben und es einige positive Ansätze wie beim Streuobstpakt oder den Naturwäldern gibt, aber die generelle Trendwende, um den Rückgang der Biodiversität gerade im Offenland zu stoppen, bisher nicht erreicht wurde.

Dabei liegt es nicht an weiter notwendigen Gesetzesverschärfungen, sondern eher an einer konsequenten Umsetzung des Naturschutzgesetzes und einer Reduktion der negativen Einwirkungen, wie zum Beispiel des Flächenverbrauchs oder der Klimaüberhitzung.

So würde das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030, das aufgrund zu geringer Anstrengungen der Staatsregierung wohl nicht zu erreichen ist, nicht nur den Schutz der Ackerarten verbessern, sondern auch das Grundwasser schützen und den Wasserhaushalt verbessern. Auch die Vermarktung von Ökoprodukten ließe sich verbessern, wenn die Staatsregierung die Ökomodellregionen adäquat ausstatten und einen Mindestanteil bioregionaler Lebensmittel in öffentlichen Kantinen festlegen würde.

Der vermeintliche Graben zwischen Landwirtschaft und übriger Bevölkerung beim Thema Naturschutz ließe sich am besten über Landschaftspflegeverbände überwinden. Aber auch hier fehle eine sichere Finanzierung, so der Sprecher der Landschaftspflegeverbände, Nicolas Liebig. Staatliche Aufgaben, wie der Aufbau eines Biotopverbundes dürften nicht auf die Kommunen abgewälzt werden, sondern müssten auch staatlich voll finanziert werden. Auch das Interesse der Bevölkerung am Thema Naturschutz habe seit dem Volksbegehren nicht nachgelassen, wie der hohe Zulauf an Veranstaltungen der Umweltbildungseinrichtungen zeige, so Liebieg.

Prof. Dr. Christoph Moning von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bemängelt, dass viele Maßnahmen wie beispielsweise der Moorschutz derzeit nicht vorankommen. Hier brauche es mehr Unterstützung und die Stärkung von kooperativen Modellen. Hier gelte es, sich auf landwirtschaftlich schlechte Böden zu konzentrieren und win-win-Projekte umzusetzen, die den Klima- und Hochwasserschutz genauso voranbringen wie den Naturschutz.

Dr. Martin Sommer vom Deutschen Verband für Landschaftspflege wies auf die schlechte Situation des Grünlandes hin, die auch aufgrund eines anhängenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof dringend in Richtung artenreiche Flachlandmähwiesen verbessert werden müsste. Die zunehmende Intensivierung der Wiesen durch die Landwirtschaft hat hier das eigentlich bestehende Verschlechterungsverbot unterlaufen. Es wäre Aufgabe der Staatsregierung mit geeigneten Maßnahmen wieder artenreiche Wiesen zu schaffen.

Der naturschutzpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion Patrick Friedl fasst die Diskussion wie folgt zusammen: Naturschutz bleibt eine Daueraufgabe und wir haben das Ziel „Stabilisierung der Artenvielfalt“ bei weitem noch nicht erreicht. Bei den großen in die Fläche wirkenden Themen des Volksbegehrens dem Ökolandbau, der Pestizidreduktion und dem Aufbau eines wirksamen Biotopverbundes ist die Staatsregierung massiv im Verzug. In Zeiten knapper Kassen sind das leider keine guten Voraussetzungen. Umso mehr müsse sich die Staatsregierung um effizienten Naturschutz bemühen, statt Förderung von Humusaufbau zu streichen und Grüngestaltungssatzung abzuschaffen.