Verbraucherschutz | Tierschutz
Lebensmittelkontrollen in Bayern klar regeln
Rosi Steinberger fordert die Zuständigkeiten der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen endlich gesetzlich zu regeln
21. Februar 2020
Die Überwachung der Lebensmittelproduktion soll sichere, gesunde Lebensmittel für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Umso dramatischer, dass die Überwachungsstruktur für Großbetriebe in Bayern derzeit keine rechtliche Grundlage hat. Nach mehreren Lebensmittelskandalen, unter anderem dem Bayern-Ei Skandal, wurden Schwächen der Lebensmittelüberwachung analysiert. In der Folge wurde die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ins Leben gerufen, die speziell für große Betriebe zuständig sein sollte, um Verstöße gegen das Lebensmittel- und Tierschutzrecht zu ahnden.
Doch bei der Umsetzung hat die Staatsregierung geschlampt. Anstatt die Zuständigkeit der Behörde gesetzlich zu regeln, wurde lediglich eine Verordnung erlassen – es war bereits anfangs absehbar, dass dies juristisch nicht ausreichend sein könnte.
Einige Betriebe haben gegen die Überwachung durch die KBLV geklagt und nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen: eine Verordnung ist nicht ausreichend, um die Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Behörde sicherzustellen – ein Gesetz ist notwendig. „Unter der Schludrigkeit der Staatsregierung leidet der bayerische Tier- und Verbraucherschutz. Wir haben nun die Staatsregierung aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die sachliche Zuständigkeit der KBLV auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wird“ fordert Rosi Steinberger, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen im Bayerischen Landtag.
Doch für eine effektive Lebensmittelüberwachung wäre noch mehr notwendig. Die Veterinärämter, die Missstände in tierhaltenden Betrieben feststellen sollen, sollten unabhängige Behörden sein. Derzeit sind sie den Landratsämtern untergeordnet, was zu Interessenskonflikten führen kann. Außerdem ist die Personalsituation der Lebensmittelüberwachung an den Kreisverwaltungsbehörden nun, 5 Jahre nach dem Bayern-Ei Skandal, noch immer nicht ausreichend.
Die Probleme liegen also auf dem Tisch, um eine Krise der Lebensmittelsicherheit in Bayern zu verhindern, bedarf es nun Taten. Allerdings sehen wir nach der Anhörung des zuständigen Ministers Glauber, dass die Staatsregierung das Problem weiter aussitzen möchte.
Der grüne Antrag: Zuständigkeiten der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen klar regeln, Lebensmittelsicherheit garantieren