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Verantwortung für Menschenrechte

Lieferkettengesetz jetzt: nachhaltige Produktion „Made in Bavaria"

15. Oktober 2020

Bei jedem Versprechen ist irgendwann der Zeitpunkt der Glaubwürdigkeit überschritten. Noch ist das Lieferkettengesetz nicht ganz an diesem Punkt, aber weit entfernt ist er nicht mehr. Seit Monaten ringen die zuständigen Minister um Details des sogenannten Sorgfaltspflichtengesetzes. Seit Monaten fordern Hilfswerke und Verbände und nun auch Bischöfe endlich ein Gesetz, das den Namen verdient.

„Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechte und Sozialstandards achten.“ sagen 91% der Befragten in einer aktuellen Umfrage. 75% wollen ein Lieferkettengesetz. Denn nur 15% der deutschen  Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Aktuell wird an Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz im Bund gearbeitet, leider mit viel Gegenwind. Gerade Bayern mit seinen vielen international agierenden Unternehmen muss sich an die Spitze einer nachhaltigen Entwicklung setzen.

Die Staatregierung muss ein Lieferkettengesetz unterstützen, das wirksam ist. Das bedeutet:

1) Die Vorgaben gelten für alle in Deutschland tätigen Unternehmen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

2) Unternehmen müssen Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und transparent darüber berichten.

3) Wirksame Sanktionen bei Verstößen und zivilrechtliche Klagemöglichkeiten.


Bayern muss zudem mit gutem Beispiel vorangehen und seine Lieferbeziehungen unter die Lupe nehmen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gezielt nachhaltige Lieferanten stärken und KMU bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen. „Made in Bavaria“ sollte nicht nur für höchste Qualität, sondern auch für Verantwortung und nachhaltige Produktion stehen.

Hier unser Antrag zum Lieferkettengesetz