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„Mit juristischen Tricks zum ewigen Baurecht“

Johannes Becher, Erster stellv. Vorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag, kritisiert den Feststellungsbescheid zum Status der dritten Startbahn am Flughafen München.

21. Oktober 2024

Laut Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern soll das Baurecht für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten. Demnach tritt eine Verjährung nicht ein, weil bereits mit verschiedenen Baumaßnahmen des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses begonnen worden ist.

Aus Sicht von Johannes Becher, Landtagsabgeordneter aus der Flughafenregion und Erster stellv. Vorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag, handelt es sich hier um einen juristischen Trick – denn es wurde nicht mit dem Bau der Startbahn selbst begonnen, sondern mit Straßen und einem S-Bahn-Tunnel, die dem Gesamtprojekt 3. Startbahn zugerechnet werden. Die übliche Verjährung des Baurechts nach Ablauf von zehn Jahren sei damit hinfällig, argumentiert die Regierung von Oberbayern.

Johannes Becher erklärt:

„Das, was wir befürchtet hatten, ist eingetreten. Für die Menschen und Kommunen in der Flughafenregion ist diese Rechtsauffassung der Staatsregierung für ein ewiges Baurecht ein Schlag ins Gesicht! Jahrelang wurde die Region in Sicherheit gewogen durch ein ,auf Eis legen‘ oder ,Photovoltaik statt 3. Startbahn‘-Ideen. Und jetzt kommt raus, dass trotz alldem an der Verwirklichung der 3. Startbahn festgehalten wird und die Verjährung ausgehebelt wurde. Laut Bescheid rechnet der Flughafen mit einer Realisierung der 3. Startbahn im Jahr 2035. Davor würden mehrere hundert Hektar Erdinger Moos zubetoniert – das ist das Gegenteil von Klimaschutz! Auf die Anwohner warten somit künftig noch viel mehr Fluglärm und Abgase. Der CSU sind die Menschen in der Region offensichtlich vollkommen gleichgültig.“

„Die Freien Wähler wurden hier von der CSU regelrecht über den Tisch gezogen. In ihrem Koalitionsvertrag war festgeschrieben, das Projekt 3. Startbahn nicht weiterzuverfolgen. Und stattdessen wurde jetzt die Verjährung des Projekts ausgehebelt.“

„Begründet wird die Entscheidung für das ewige Baurecht damit, dass bereits mit dem Bau der
3. Startbahn beziehungsweise einiger Teilmaßnahmen begonnen worden sei. Anders gesagt: Weil der S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss schon fertiggestellt ist, wird jetzt von Seiten des Flughafens behauptet, dass die Erweiterung nach Osten ohne 3. Startbahn gar nicht erforderlich gewesen wäre – und deshalb damit nach Ansicht des Flughafens bereits mit dem Gesamtprojekt 3. Startbahn bereits begonnen worden sei. Das ist blanker Unsinn! Die Idee eines Erdinger Ringschlusses besteht seit weit über 30 Jahren und hat nichts mit der 3. Startbahn zu tun.“

„Es müssen jetzt alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden. Aber vor allem muss das CSU-Projekt
3. Startbahn jetzt endlich politisch beerdigt werden!“

Hinweise:

Eine Schriftliche Anfrage aus dem Jahr 1989 belegt, dass die Idee eines Erdinger Ringschlusses deutlich mehr als 30 Jahre alt ist (siehe Antwort auf Frage 4).

Im Bescheid der Regierung von Oberbayern steht auf Seite 8, die Realisierung der 3. Startbahn ist in der mittel- und langfristigen Planung der FMG für 2035 vorgesehen. Auf Seite 14 steht, dass eine Verlängerung des S-Bahn-Tunnels nach Osten ohne Blick auf das Gesamtprojekt nicht erforderlich gewesen wäre.